Compliance

Die Einhaltung von Gesetzen und Regelungen ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Jeden Tag aufs Neue sind Herausforderungen zu bewältigen und wichtige Entscheidungen zu treffen. Dass dabei die hierfür maßgeblichen Gesetze und Regelungen eingehalten werden, ist eine Selbstverständlichkeit und Grundvoraussetzung für einen nachhaltigen unternehmerischen Erfolg der MEG.Compliance bezeichnet die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, Regeln und Richtlinien. Der Fokus der dezentralen Compliance-Aktivitäten als Teil des Risikomanagements liegt dabei auf der Prävention von Korruption und klassischer Wirtschaftskriminalität. Der Verhaltenskodex dient hierbei als verbindlicher Maßstab unseres Handelns für den Geschäftsalltag.

Die Einhaltung von Regeln und integres Verhalten erwarten wir nicht nur von unseren eigenen Mitarbeitern und Führungskräften, sondern auch von unseren Geschäftspartnern. Für diese existiert ein besonderer Verhaltenskodex. Bei uns gilt der Grundsatz des transparenten Umgangs mit Einladungen/Geschenken und sonstigen Zuwendungen durch Dritte oder bei Zuwendungen durch das eigene Unternehmen.
Auch im Bereich der Trade Compliance halten wir uns an alle für unsere Unternehmen und Geschäftstätigkeiten jeweils anwendbaren In- und ausländischen Vorschriften.

Lieferketten

Als MEG übernehmen wir Verantwortung für unsere Arbeit in Deutschland

– aber auch in allen anderen Ländern, in denen wir tätig sind. Daher erwarten wir von unseren Lieferant:innen ebenfalls einen respektvollen Umgang mit Mensch und Umwelt als Grundlage für eine zuverlässige Partnerschaft.
Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette geschaffen. Den Anforderungen des LkSG kommen wir als MEG nach.
Um sicherzustellen, dass das LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette eingehalten wird, haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten gemeldet werden.
Das Beschwerdeverfahren ist über das Beschwerdeverfahren gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erreichbar. Weitere Informationen finden sich auch in unserer Verfahrensordnung.